2.4 Der Handel mit Devisen und Eingriff des Staates

Intervention
Staatlicher Eingriff in den Markt (z.B. Stürzung eines Wechselkurses) durch Ankauf oder Verkauf von Devisen. Interventionen führen zu unerwünschten Veränderungen der Geldmenge.

2.5 Interventionspunkte

Interventionspunkte sind die äußeren Punkte, bis zu denen die Wechselkurse im Rahmen eines Systems fester Wechselkurse von dem Gleichgewicht abweichen dürfen. Werden die Höchst- oder Mindestwerte erreicht, müssen die Notenbanken intervenieren, d.h. sie müssen Devisen aufnehmen oder abgeben, um den Wechselkurs innerhalb der durch den oberen und unteren Interventionspunkt markierten Bandbreite zu halten.

2.6 Devisenarbitrage

Es gibt Devisenkursarbitrage und Zinsarbitragegeschäfte. Allgemein gibt das Wort Arbitrage einen Unterschied an.
Devisenkursarbitrage besagt, dass es Kursunterschiede an verschiedenen Devisenmärkten gibt (z.B. ist der Euro Kurs in Frankfurt höher als in New York).
Zinsarbitragegeschäfte sind Devisengeschäfte, die zustande kommen, weil zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen zwei oder mehreren Devisenplätzen Zinsdifferenzen für gleichartige Geldanlagen im In- und Ausland, wenn sie die gleiche Laufzeit haben und die Anlage im Ausland durch ein Swapgeschäft kursgesichert ist.
Spekulanten nutzen diese Differenzen aus. Solche Geschäfte lohnen sich, bis sich die Kurse angepasst haben.