1. Internationale Währungsfond (IWF)

Entstehung:
Der IWF entstand 1945. Er geht auf die Währungs- und Finanzkonferenz in Bretton Woods zurück.

Aufgabe:
Die Errichtung von einer Währungsordnung, die auf festen Wechselkursen beruht. Alle Mitglieder haben sich an die Regeln zu halten und müssen in enger Zusammenarbeit die Frage der internationalen Währungspolitik klären und sind des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs verpflichtet.

Ablauf:
Jedes Mitgliedsland muss Zahlungen an den Fond gemäß einer festgelegten Quote leisten. Nach der Höhe der Quote richten sich die Stimmrechte sowie die Kreditfazilitäten, d.h. die Inanspruchnahme der finanziellen Mittel. Die offizielle Währungseinheit sind die Sonderziehungsrechte (SRZ), ein Währungskorb, der sich aus Euro, US-Dollar, Yen und Pfund zusammensetzt. Hat ein Mitglied Zahlungsbilanzschwierigkeiten, so kann es über den IWF Devisenkredite zu einem bestimmten Zins aufnehmen, die in SRZ ausgezahlt werden. IWF Kredite sind jedoch mit bestimmten wirtschaftspolitischen Auflagen verbunden, z.B. Kürzung von Staatsausgaben, Antiinflationspolitik.

Ziele:
1. Abbau von Devisenbeschränkungen
2. Herstellung von Konvertibilität (ungehindert in andere Wechselkurse frei wechseln)
3. Verhinderung von weltweiten Liquiditätsmängeln (Förderung des Welthandels)
4. Gewährung finanzieller Hilfen im Falle von Zahlungsbilanzschwierigkeiten und die Überwachung der nationalen Wechselpolitiken

Bei festen Wechselkursen muss die Bilanz ausgeglichen werden, d.h. es fehlt Geld. Die Mitgliedsstaaten leihen sich dieses Geld beim IWF aus dem Währungskorb (SZR).

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