2.3 Europäisches Währungssystem

EWS 1 (Europäisches Währungssystem)
Ein regionales Wechselkurssystem mit festen Leitkursen, in der sich im Jahr 1979 die meisten EG-Länder zusammenschlossen. Sie vereinbarten untereinander feste Leitkurse mit engen Bandbreiten nach oben und unten (Interventionskurse). Das Ziel war es, ein Währungssystem zu schaffen, das zu einer größeren inneren und äußeren Stabilität in den Mitgliedsstaaten führt bei festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen (bis 1999). Im Falle des Erreichens der Interventionspunkte der teilnehmenden Währungen sollte es wechselkursstabilisierende Maßnahmen wie Zinspolitische Maßnahmen geben.

EWS 2
Nach Ende der EWS1 trat das EWS 2 in kraft. Ziel des EWS 2 ist es, die neuen Euro-Länder über eine Währungsanbindung an den Euro an die EWU heranzuführen. Das EWS 2 ist wesentlich flexibler angelegt als das früherer EWS 1. Im neuen Wechselkursmechanismus werden die Leitkurse nicht mehr bilateral, sondern nur noch gegenüber dem Euro festgelegt. Der Euro gilt somit als „Leitwährung“. Die Standartbandbreiten sind normalerweise zwischen dem Euro und einzelnen nationalen Währungen breit (max. 15%). Übermäßige Wechselkursverzerrungen und –schwankungen sollen vermieden werden.

2.4 Der Handel mit Devisen und Eingriff des Staates

Intervention
Staatlicher Eingriff in den Markt (z.B. Stürzung eines Wechselkurses) durch Ankauf oder Verkauf von Devisen. Interventionen führen zu unerwünschten Veränderungen der Geldmenge.

2.5 Interventionspunkte

Interventionspunkte sind die äußeren Punkte, bis zu denen die Wechselkurse im Rahmen eines Systems fester Wechselkurse von dem Gleichgewicht abweichen dürfen. Werden die Höchst- oder Mindestwerte erreicht, müssen die Notenbanken intervenieren, d.h. sie müssen Devisen aufnehmen oder abgeben, um den Wechselkurs innerhalb der durch den oberen und unteren Interventionspunkt markierten Bandbreite zu halten.