2.3 Europäisches Währungssystem

EWS 1 (Europäisches Währungssystem)
Ein regionales Wechselkurssystem mit festen Leitkursen, in der sich im Jahr 1979 die meisten EG-Länder zusammenschlossen. Sie vereinbarten untereinander feste Leitkurse mit engen Bandbreiten nach oben und unten (Interventionskurse). Das Ziel war es, ein Währungssystem zu schaffen, das zu einer größeren inneren und äußeren Stabilität in den Mitgliedsstaaten führt bei festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen (bis 1999). Im Falle des Erreichens der Interventionspunkte der teilnehmenden Währungen sollte es wechselkursstabilisierende Maßnahmen wie Zinspolitische Maßnahmen geben.

EWS 2
Nach Ende der EWS1 trat das EWS 2 in kraft. Ziel des EWS 2 ist es, die neuen Euro-Länder über eine Währungsanbindung an den Euro an die EWU heranzuführen. Das EWS 2 ist wesentlich flexibler angelegt als das früherer EWS 1. Im neuen Wechselkursmechanismus werden die Leitkurse nicht mehr bilateral, sondern nur noch gegenüber dem Euro festgelegt. Der Euro gilt somit als „Leitwährung“. Die Standartbandbreiten sind normalerweise zwischen dem Euro und einzelnen nationalen Währungen breit (max. 15%). Übermäßige Wechselkursverzerrungen und –schwankungen sollen vermieden werden.

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