6. Geldpolitische Instrumente

Um ihre Ziele (z.B. stabile Währung, Geldmengenziel,…) zu erreichen, hat die EZB verschiedene Instrumente zur Verfügung:
– Offenmarktgeschäfte
– Ständige Fazilitäten
– Mindestreserven

a) Offenmarktgeschäfte
Die größte Bedeutung bei den Offenmarktgeschäften haben die sog. Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Hier geht die Initiative von der EZB aus.
– Die EZB bietet den Banken an, gegen ein sicheres Pfandrecht (z.B. Wertpapiere, Kreditforderungen  Wertpapierpensionsgeschäfte) Zentralbankgeld entleihen zu können. Nach einer Woche (Haupttender) geht das Pfandrecht wieder an das Kreditinstitut und das Zentralbankgeld muss plus Zinsen bezahlt werden. Mit diesem Instrument wird der Großteil das Geldvolumens in den Markt gegeben
– Neben den eher kurzfristigen Instrumenten werden von der EZB einmal im Monat sog. längerfristige Refinanzierungsgeschäfte zur längerfristigen Beschaffung von Zentralbankgeld angeboten. Das Verfahren ist genau dasselbe, nur das die Laufzeit 3 Monate beträgt (Basistender). Auf diese Weise ergibt sich eine langfristige planbare Versorgung der Banken mit Zentralbankgeld
– Des Weiteren gibt es noch „Feinsteuerungsoperationen“ und „Strukturelle Operationen“, die Auswirkungen unerwarteter Liquiditätsschwankungen auf die Zinssätze ausgleichen sollen (auch über Schnelltender möglich, wo es nur eine Stunde von der Ankündigung bis zu Abwicklung dauert).

b) Ständige Fazilitäten
Man unterscheidet die Spitzenfinanzierungsfazilität und die Einlagenfazilität. Der Begriff Fazilität ist ein banktechnischer Ausdruck für die Gesamtheit eines Kreditverhältnisses.

1. Spitzenfinanzierungsfazilität
Diese kurzfristige Finanzspritze wird auch Übernachtkredit genannt. Bekommt die Geschäftsbank kurzfristig Liquiditätsprobleme, so bekommt sie von der EZB einen in der Höhe gewünschten Kredit mit einer Laufzeit von einem Tag zu einem sehr hohen Zinssatz (hoch, weil die EZB solche kurzfristigen Liquiditätsprobleme der Banken vermeiden will). Auch hier werden Wertpapiere als Sicherheit hinterlegt. Die Initiative geht hier von der Geschäftsbank aus.

2. Einlagenfazilität
Dieses ist kein Kredit, sondern eine Anlagemöglichkeit. Hat sich die Bank zu viel Geld geliehen oder ist einfach überliquide, so kann sie das überschüssige Geld bei der EZB über Nacht (d.h. bis zum nächsten Geschäftstag) zu einem „niedrig(st)en“ Zinssatz anlegen.

c) Mindestreserve
Die Banken müssen (derzeit) 2% der Einlagen von Nichtbanken bei der EZB hinterlegen. Diese Einlagen werden zum Hauptrefinanzierungssatz (Leitzins) verzinst. Daher haben die Banken keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber Banken außerhalb des Euro-Systems. Die Mindestreserve dient Vordergründig dafür die Geldmarktzinsen zu stabilisieren und eine Liquiditätslücke im Bankensystem herbeizuführen oder zu vergrößern und das die Geldwertschöpfung gebremst wird (es kann immer weniger Geld weiter verliehen werden). Eine Erhöhung der Mindestreserve entzieht den Banken Liquidität.
Erhöht sich der Mindestreservesatz (momentan 2%), so müssten die Geschäftsbanken einen größeren Teil der Kundeneinlagen hinterlegen und könnten gleichzeitig weniger Kredite vergeben. Bei gleich bleibender Kreditnachfrage würden die Zinsen steigen, die Investitionen würden sinken und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage ebenfalls.
Bei einer Senkung des Mindestreservesatzes stünde den Banken eine größere Liquidität zur freien Verfügung, sie könnten ihre Kreditangebote ausweiten, die Zinsen würden sinken. Kreditfinanzierte Investitionen würden rentabler, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stiege.

Allgemein gibt es jedoch eine zeitliche Verzögerung des ganzen, da die Steuerung der Geldmenge über die Beeinflussung der Zinsen durch die EZB (Leitzins wirkt sich ja auch indirekt auf die Kreditzinsen aus) sehr indirekt verläuft. Zinsen sind ja auch nicht der einzige Einflussfaktor auf die Kreditnachfrage (niedrige Zinsen bei schlechter Konjunktur bringen nicht immer was).

d) Tender
Allgemein sind Tender regelmäßige finanzpolitische Transaktionen von Zentralbanken zur Steuerung der Liquidität.

e) Tenderverfahren
Das Tenderverfahren ist ein Verfahren der Zuteilung oder dem Entzug von Geld gegen Wertpapiere. Man unterscheidet 2 Tenderverfahren:
Mengentender
Die Banken geben ein Gebot ab, wie viel Geld sie von der EZB haben möchten. Die EZB schüttet einen bestimmten Betrag aus der meist niedriger als die Summe aller gewünschten Beträge ist. Die Zuteilung erfolgt prozentual zu einem best. Zinssatz.

Vorteil Nachteil
– der Leitzins der EZB kann fest eingehalten werden
– jede Bank kriegt was – durch den (meist) geringen Zuteilungsbetrag, stiegt das Bietungsvolumen in unrealistische Höhen, damit die jeweilige Bank bedient wird
– Risiko für die Banken, die eventl. den hohen Betrag erhalten, obwohl sie diesen nicht brauchen (viele Zinsen)

Zinstender (amer. Verfahren)
Die Geschäftsbanken geben nicht nur ein Gebot über den Betrag, den sie haben möchten, ab, sondern bieten gleichzeitig noch den Zinssatz dazu an. Die Banken mit den höchsten Zinsgeboten werden vorrangig komplett bedient. Wenn nur noch eine teilweise Zuteilung möglich ist, ist das der niedrigste Zinssatz (marginale Zins, zu dem noch zugeteilt wird). Banken mit niedrigen Zinsgeboten können leer ausgehen.

Vorteil Nachteil
– realistische Mengen- und Zinsgebote der Banken
– Banken, die dringend Geld benötigen, erhalten dieses auch, weil sie bereit sind relativ hohe Zinsen zu zahlen – eventl. Zinsabsprachen der Banken

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